Und prüfe wer sich (ewig) bindet:  Die DSGVO und die „Verarbeiter“ (Art. 28)

10 Fakten zur DSGVO/GDPR

Das Bearbeiten von Personendaten ist grundsätzlich VERBOTEN. Für die Bearbeitung braucht es nachvollziehbare Rechtsgrundlagen (Vertrag, Gesetz, Einverständnis, berechtigtes Interesse u.a.m.) Die DSGVO übernimmt grundsätzlich alle bisher bekannten Grundsätze des...